Rückreise aus der Türkei mit gültigen PCR Corona Test

Arbeitgeber können bei negativen PCR Corona Test-Ergebnis-Nachweis, den Arbeitnehmer nicht in Quarantäne schicken!

Update: Das Interview mit Deniz Ugur, Chef von Bentour Reisen und die Reportage «Achterbahn der Gefühle« über Yildiz (52) und Mehmet B. (55), die gerade in Bodrum an der türkischen Ägäis Urlaub machen, sorgte in den zahlreichen Gruppen auf Facebook für hitzige Diskussionen. Viele unterstellen der Türkei, dass der türkische PCR Corona Test nach Iso 15189 oder 17025 in Deutschland nicht anerkannt wird. Das ist falsch! Da viele demnächst trotz der noch anhaltenden Reisewarnung in der Türkei Urlaub machen möchten, hier ein ausführliches FAQ.

In welchen Laboren kann ich den PCR Corona Test nach Iso 15189 oder 17025 in der Türkei machen?

An einigen türkischen Flughäfen sind staatliche eingerichtete akkreditierte Labore, die diese Tests durchführen dürfen. Diese PCR Corona Tests werden in Deutschland akzeptiert! Auf der Webseite des türkischen Gesundheitsministeriums sind die akkreditierten Labore aufgelistet, in denen du diesen Test machen lassen kannst. Unter folgendem Link findest du diese Liste.

Akkreditierte Labore in der Türkei

Es gibt zahlreiche Krankenhäuser in der Türkei, die diese anerkannten PCR-Tests ebenfalls durchführen dürfen.

Anerkannte Labore in türkischen Krankenhäusern

PCR Corona Test in türkischen Flughäfen

Türkei-Urlauber können unmittelbar die anerkannten PCR-Tests direkt in den türkischen Flughäfen machen lassen. Achtung: Der Test muss 24 Stunden vor Abflug nach Deutschland gemacht werden. Die Ergebnisse erhält man entweder in türkischer, englischer oder deutscher Sprache als ausgedrucktes Ergebnis. Die Tests am Flughafen kosten genauso viel wie in den Krankenhäusern, nämlich 110 TL, rund 15 €. Achtung:

Nicht in allen Flughäfen der Türkei wird dieser Test bereits angeboten. In Antalya, im neuen Flughafen Istanbul und in Izmir gibt es staatlich eingerichtete Teststationen. In Bodrum/Milas soll es zum 15. Juli möglich sein, diesen Test ebenfalls am Flughafen machen zu können. In den staatlichen Krankenhäusern ist der PCR Corona Test ebenfalls möglich:

Bodrum State Hospital
Türkkuyusu, Elmadağ Cd. No:33, 48400 Bodrum/Muğla
+90 (0)252 313 14 20
Google Maps

oder in Milas:

75 Year Milas State Hospital
Aydınlık Evler Mahallesi, Hastane Caddesi, 48200 Milas/Muğla
+90 (0)252 512 10 07
Google Maps

Wie sieht ein offizieller PCR Corona Test-Laborbefund aus? Worauf muss ich achten?

Das Testergebnis muss den Nachweis erbringen, dass er von einem anerkannten Labor nach Iso 15189 oder 17025 durchgeführt wurde. So sollte das Testergebnis aussehen:

Wichtig: Der PCR-Corona-Test darf nur von zertifizierten und akkreditierten nach ISO 5189 oder 17025. Foto: Martina Yaman

Wie funktioniert der PCR Corona Test an den Flughäfen?

Man erhält ein Formular. Auf dem müssen Vor- und Nachname, die Passnummer, das Abflugdatum und Uhrzeit vollständig ausgefüllt werden. Achtung: Der Test sollte 24 Stunden vor Abflug gemacht werden, da das Testergebnis bis zu 24 Stunden dauern. Das Test-Ergebnis per Emal oder WhatsApp-Nachricht zugestellt werden. Zahlungsmöglichkeiten: Bankkarte oder Kreditkarte.

PCR Corona Teststation im Flughafen von Antalya. Foto: Nicole Uysal

Nachdem die Daten aufgenommen wurden, geht man mit einem Teströhrchen zu den Kabinen. Dort wird aus Nase und Wangen der Testabstrich genommen. Manche empfinden das als unangenehm.

Was mache ich mit dem negativen Ergebnis in Deutschland?

Unmittelbar nach deiner Rückkehr, solltest du das negative Test-Ergebnis direkt an das Gesundheitsamt deiner Gemeinde per Email schicken. Wichtig: Teile dem Gesundheitsamt deine Meldeadresse, Telefonnummer und Geburtsdatum mit. Du erhältst innerhalb von 24 Stunden eine Rückantwort. Sollte das Testergebnis negativ sein, wirst du von der häuslichen 14-tägigen Quarantäne befreit.

Trägt meine Krankenkasse die Kosten des PCR Corona Test?

Das ist von Krankenkasse zur Krankenkasse unterschiedlich. Oftmals übernehmen die Krankenkassen die Laborkosten, aber Gesundheitsämter würden Gebühren nehmen. Deshalb: Unbedingt vor Abflug in die Türkei mit der Krankenkasse und mit dem Gesundheitsamt klären, so lange die Reisewarnung für die Türkei besteht.

Darf mein Arbeitgeber den anerkannten PCR Corona Test und den Bescheid des Gesundheitsamtes ablehnen?

Dazu schreibt das Gesundheitsamt Berlin Wilmersdorf Charlottenburg, Abteilung FB 2 – Infektionsschutz:

Nein, der Chef darf den Arbeitnehmer nicht in die Quarantäne schicken. Nach Erhalt des Tests und der Daten bekommt der Rückreisende aus der Türkei von uns eine Bescheinigung, in der er von der häuslichen Quarantäne freigestellt wird. Wer die Voraussetzungen erfüllt, gibt es nach Sachlage keine Begründung mit einem negativen PCR Test, den Arbeitnehmer zwangsweise in 14-tägige Quarantäne zu schicken und die Zahlung des Gehaltes einzustellen.

Hier gilt nach SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 23.06.2020 folgendes: […]

3. Teil – Quarantänemaßnahmen

§ 8 Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland; Beobachtung

(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Berlin einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

(2) Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen nach Absatz 1 hinzuweisen. Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind ferner verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen, das zuständige Gesundheitsamt hierüber unverzüglich zu informieren.

(3) Für die Zeit der Absonderung unterliegen die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen der Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt.

(4) Risikogebiet im Sinne des Absatz 1 Satz 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt, und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.

§ 9 Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne

(1) Von § 8 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in das Land Berlin einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Berlin auf direktem Weg unverzüglich zu verlassen. Die hierfür erforderliche Durchreise durch das Gebiet des Landes Berlin ist hierbei gestattet.

(2) § 8 Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen zwingend notwendig ist; die zwingende Notwendigkeit des diplomatischen und konsularischen Personals ist durch den Dienstherrn oder Arbeitgeber zu prüfen und zu bescheinigen.

(3) Von § 8 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen, die über ein ärztliches Zeugnis nebst aktuellem Laborbefund in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.

(4) Über Absatz 1 bis 3 hinaus können in begründeten Fällen Befreiungen von § 8 Absatz 1 Satz 1 zugelassen werden, sofern dies unter Abwägung aller betroffenen Belange und epidemiologischer Aspekte vertretbar ist. In besonders dringenden Einzelfällen kann die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung die Befreiung nach Satz 1 erteilen; das zuständige Gesundheitsamt wird darüber informiert.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nur, soweit die dort bezeichneten Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen. Treten binnen 14 Tagen nach Einreise Symptome auf, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen, haben die Personen nach Absatz 2 bis 4 unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt hierüber zu informieren.

(6) § 8 Absatz 2 gilt nicht für Personen, die sich nach ihrer Einreise in das Land Berlin unmittelbar in staatlicher Unterbringung befinden, soweit die Verpflichtungen nach § 8 Absatz 2 durch eine andere Stelle wahrgenommen werden. Die Unterbringung in behördlicher Betreuung hat unter Einhaltung der Vorgaben der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung und des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu erfolgen.

§ 9a Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus dem Inland; Beobachtung

Die Regelungen des § 8 Absatz 1 bis 3 und § 9 gelten entsprechend für Personen, die aus dem Inland in das Land Berlin einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einer Risikoregion innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben. Eine Risikoregion im Sinne von Satz 1 ist eine Region in der ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikoregion nach Satz 1 erfolgt durch die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der Senatskanzlei und wird durch die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung veröffentlicht.[…]

Das Bundesministerium für Gesundheit

Informationen für Rückkehrer aus dem Ausland:

Gehört die Türkei zu einem Risikogebiet?

Ja, aktuell ist das noch so. Deshalb gilt für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland: Für jeden, der sich zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, kann gemäß den jeweiligen Verordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung (=Quarantäne) bestehen. Die aktuelle Liste der Risikogebiete ist auf folgender Webseite zu finden: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Quellen:

Gesundheitsamt Berlin

Gesundheitsamt Türkei

Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer in Istanbul


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8 Gedanken zu „Rückreise aus der Türkei mit gültigen PCR Corona Test“

    • Hallo Wilfried, Du mußt den PCR Corona Test 24 Stunden vor Abflug in der Türkei machen lassen. Du erhältst das hoffentlich negative Testergebnis schriftlich. Das Dokument muss bei Ankunft in Deutschland sofort an das Gesundheitsamt zugeschickt werden. Alternativ kannst Du den PCR Corona Test aber auch nach Rückkehr in Deutschland machen lassen.

      Antworten
  1. Wirklich an allen Flughäfen? Ich fliege in 2 Wochen ab Bodrum. Da ich kein anerkanntes Labor in Bodrum auf der Liste finde, heißt das für mich, dass ich mich einen Tag vor Abflug zum Flughafen begebe, den Test machen lasse, danach wieder nach Hause fahre . Im Laufe des Tages kommt dann das Ergebnis via email zu mir? Damit kann ich dann reisen ?
    Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort. ROSI

    Antworten
    • Liebe Rosi, der PCR Corona Test wird bedauerlicherweise im Flughafen Milas noch nicht angeboten. Du hast aber die Möglichkeit, diesen Test 24 Stunden vor Abflug im staatlichen Krankenhaus von Bodrum zu machen: Bodrum State Hospital
      Türkkuyusu, Elmadağ Cd. No:33, 48400 Bodrum/Muğla
      +90 (0)252 313 14 20
      https://maps.app.goo.gl/kmwVbbEPyoVbg2iG7
      Im Zweifelsfalle kannst Du den Test unmittelbar nach Deiner Rückkehr in Deutschland machen. Genieße die Zeit in Bodrum. Viel Spaß und eine traumhaft schöne Zeit in meiner alten Heimat.

      Antworten
  2. Hallo Jacqueline,
    den Test nach dem man in Deutschland ist, machen lässt, ist zu spät, da das Testergebnis fast eine Woche dauern soll, d. h. eine Woche Quarantäne.
    Liege ich der Annahme richtig?
    VG

    Antworten
  3. Hallo,

    ist das Corana Test Center im Bodrum Milas Flughafen ab dem 15/07/20 offiziell geoeffnet und muss man einen Tag vor Abreise zum Flughafen fahren, um den Test zeitgemaess durchzufuehren?

    VG,

    Frank.

    Antworten
    • Hallo Frank, Du solltest in jedem Falle den Test einen Tag vorher machen lassen. Du kannst den Test problemlos in den aufgeführten staatlichen Krankenhäusern in Bodrum machen, die ich in meinem Beitrag erwähnt habe. Das Testcenter soll am 15. Juli im Flughafen Bodrum/Milas eröffnen, aber ich kann nicht dafür garantieren.

      Antworten

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